
Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung
06 Okt
Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung
am Montag, den 25.10.2021 um 20.00 Uhr in unserem Vereinsheim
Hiermit laden wir Sie satzungsgemäß unter Hinweis auf
§ 26 BGB zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am Montag, den 25.10.2021 um 20.00 Uhr in
unser Vereinsheim
ein. Mit Schreiben vom 08.09.2021 wurde uns vom Amtsgericht Köln mitgeteilt,
dass der auf der Mitgliederversammlung vom 30.06.2021 beschlossene Passus § 7
(2) der Satzung
– Austritt aus dem Verein „schriftliche
Kündigung per Einschreiben“ - unzulässig
ist. Deswegen ist die Einberufung einer neuen Mitgliederversammlung notwendig.
Für die
Teilnahme an der Versammlung ist ein Nachweis über eine Impfung, Genesung,
oder ein aktueller negativer Coronatest erforderlich.
Tagesordnung
1) Versammlungseröffnung und Feststellung der Stimmberechtigten
2) Bestimmung des Wahlvorstandes mit Wahlprüfern
3)
Anträge
a. Änderung der Satzung des § 7 (2)
Satzung alt:
Der Austritt ist dem Vorstand
schriftlich per Einschreiben an die Geschäftsadresse des Vereins zu erklären.
Satzung neu:
Der Austritt ist dem Vorstand
schriftlich an die Geschäftsadresse des Vereins zu erklären.
Begründung: Der auf der Mitgliederversammlung vom 30.06.2021 beschlossene Passus § 7 (2) Austritt aus dem Verein – schriftliche Kündigung per Einschreiben – ist unzulässig.
Die komplette Satzung ist zum einen auf unserer Homepage www.scblh.de verfügbar und kann heruntergeladen werden. Zusätzlich liegt die Satzung in unserer Geschäftsstelle, Wilhelm–von-Capitaine- Str. 15-17 in Köln-Junkersdorf aus.
4) Verschiedenes
Anträge sind bis zum 18.10.2021 beim Vorstand schriftlich einzureichen.
gez Henning Gaudszuhn
1. Vorsitzender