Mitgliederversammlung am Montag
17 Okt
Mitgliederversammlung am Montag
Die Agenda für die Mitgliederversammlung wurde nach Ablauf der Frist für Anträge frist- und formgerecht aktualisiert.
Hiermit laden wir satzungsgemäß unter Hinweis auf § 26 BGB zur Mitgliederversammlung am Montag, den 23.10.2023 um 20.00 Uhr in unser Vereinsheim ein.
Tagesordnung
1. Versammlungseröffnung und Feststellung der Stimmberechtigten
2. Bestimmung des Wahlvorstandes mit Wahlprüfern
3.Geschäftsbericht des Vorstandes
4. Kassenbericht
5. Kassenprüfbericht
6.Entlastung des Vorstandes
7. Anträge
a. Antrag des Vorstandes auf Anpassung der derzeitigen Vereinssatzung, konkret um den §18 Vereinsjugend, Absatz 4:
Bisheriger Text:
Der Jugendausschuss besteht aus den Trainern und Betreuern der Jugendmannschaften des Vereins.
Neuer Text:
Der Jugendausschuss besteht aus den jugendlichen Mitgliedern ab Vollendung des 16.Lebensjahres, sowie den Trainern und Betreuern der Jugendmannschaften des Vereins.
Begründung:
Die derzeitige Formulierung steht im Widerspruch zur Satzung, nach der Mitglieder ab Vollendung des 16.Lebensjahres Stimmrecht haben. Mit der vorgeschlagenen Änderung stellt der Jugendausschuss das repräsentative Gremium der Vereinsjugend dar.
b. Der Vorstand beantragt die Zustimmung der Mitgliederversammlung zur Erhöhung der Mitgliedsbeiträge für Senioren um jeweils 3 Euro pro Monat auf 18 Euro/ Monat bzw. 216 Euro/Jahr für Vollzahler bzw. auf 16,50 Euro/ Monat bzw. 198 Euro/ Jahr für Studenten und Azubis.
Begründung:
Die letzte Erhöhung der Beiträge für die Senioren liegt bereits mehrere Jahre zurück und die Steigerung der Kosten macht eine Anpassung erforderlich. So wurde bereits zum Sommer dieses Jahres der Satz für Schiedsrichter um 15% erhöht. Die Kosten für Strom sind bekannterweise seit mehreren Jahren rapide gestiegen, was nicht nur Auswirkungen auf das Vereinsheim hat, sondern auch auf die Kosten für das Flutlicht. Zu guter Letzt sind auch die Abgaben an den Verband gestiegen und es ist auch weiterhin mit steigenden Kosten (zum Beispiel für Trainingsmaterialien) zu rechnen, so dass die Erhöhung unausweichlich ist.
c. Der Vorstand beantragt die Zustimmung der Mitgliederversammlung zur Erhöhung der Mitgliedsbeiträge für die Cheerleader um jeweils 2,50 Euro pro Monat auf 17,50 Euro/ Monat bzw. 210 Euro/Jahr für Vollzahler. Für Geschwisterkindersoll sich der Beitrag um 1,50 Euro pro Monat auf dann 138 Euro/ Jahr erhöhen.
Begründung:
Die Steigerung der laufenden Kosten macht eine Anpassung erforderlich. Die Kosten für Startgebühren zu den Verbandsmeisterschaften haben sich beispielsweise seit 2020 um mehr als 50% erhöht. Zu den erhöhten Verbandskosten kommen verpflichtende Aus- und Weiterbildungen der Trainer hinzu. Es ist auch weiterhin mit einer Kostensteigerung zur rechnen, dies macht die Erhöhung leider notwendig.
8. Genehmigung des Haushaltes
9. Neuwahl des Vorstandes
10. Bestätigung des Jugendleiters und seines Stellvertreters
11. Verschiedenes
Gez. Henning Gaudszuhn
1. Vorsitzender